Rechtsprechung
VG Darmstadt, 31.03.2006 - 5 E 2434/04 (3) |
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- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; …
Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2006 - 5 E 2434/04
Die Fehlzeit bis zur Verlängerung des Ausweises am 20.02.2001 wird weder nach § 97 AusIG noch nach § 89 AusIG geheilt (…Renner in Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, § 4 StAG Rdnr. 77, Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65;… Marx, GK-StAR, § 4 StAG Rdnr. 220;… Makarov/ v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, § 89 AusIG Rdnr. 4; in Bezug auf § 89 offen gelassen vom BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - NVwZ 2005, 707 [708]).Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt v. 18.11.2004, a. a. O.) könnte die Fehlzeit nach allgemeinen Grundsätzen allenfalls dann außer Betracht bleiben, wenn die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Inlandsaufenthaltes nur kurz war (im dort entschiedenen Fall: drei Tage) und der Zweck des Gesetzes, auf der Grundlage einer gelungenen Integration des maßgeblichen Elternteiles in deutsche Lebensverhältnisse die Integrationschancen eines im Inland geborenen Kindes zu verbessern, durch kurze Fehlzeiten nicht in Frage gestellt werden würde.
- BVerwG, 23.01.2003 - 1 B 467.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2006 - 5 E 2434/04
Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG , wobei das Gericht in Übereinstimmung mit dem von Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit entworfenen Streitwertkatalog in der Fassung Juli 2004 (veröffentlicht in der NVwZ 2004, 1327) für das Erstreiten einer Einbürgerung oder die Feststellung der Staatsangehörigkeit von dem zweifachen Auffangstreitwert ausgeht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 B 234.96 ; BVerwG, Beschl. v. 23.01.2003 - 1 B 467.02 ; Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2005 - 12 TE 1564/05). - BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96
Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren
Auszug aus VG Darmstadt, 31.03.2006 - 5 E 2434/04
Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG , wobei das Gericht in Übereinstimmung mit dem von Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit entworfenen Streitwertkatalog in der Fassung Juli 2004 (veröffentlicht in der NVwZ 2004, 1327) für das Erstreiten einer Einbürgerung oder die Feststellung der Staatsangehörigkeit von dem zweifachen Auffangstreitwert ausgeht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 B 234.96 ; BVerwG, Beschl. v. 23.01.2003 - 1 B 467.02 ; Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2005 - 12 TE 1564/05).